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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Da wir täglich Fragen unserer Läufer*innen erhalten und sich viele davon sehr oft wiederholen, haben wir im Folgenden die häufigsten Fragen und die dazugehörigen Antworten zusammengetragen.

Disqualifikation nach Teilnahme unter falschem Namen
Ist eine Wettkampfteilnahme mit Kopfhörer, MP3-Player o.ä. erlaubt?
Nichtantritt / Teilnahmeverzicht
Startblockeinteilung nach Zeiten
Streckenverlauf & Kilometerschilder
World Athletics/AIMS – Internationales Vermessungsprotokoll / Zertifikat
Was ist eine Bruttozeit?
Was ist eine Nettozeit?
Nettozeit? Bruttozeit? – Was ist neu?
Darf ich mit einem sog. Babyjogger am BARMER Alsterlauf teilnehmen?
Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Ergebnisse und Urkunden Vorjahre
Streckensperrungen / Verkehrsbehinderungen (Polizei Hamburg / HVV)
Wie wird das Wetter in Hamburg?
Warum habe ich keine Teilnahme-Bestätigung erhalten?
Gibt es eine Wertung für Walker?
Termine: Wann findet der nächste BARMER Alsterlauf Hamburg statt?

Disqualifikation nach Teilnahme unter falschem Namen

Täuschen des Veranstalters durch Teilnahme unter falschem Namen:

Teilnehmende, die die eigene Startnummer an andere Personen zur Teilnahme weitergeben, erhalten ein Startverbot für alle BMS-Veranstaltungen für mindestens 3 Folgejahre. Zudem behält sich der Veranstalter BMS weitere rechtliche Schritte vor.

Teilnehmende, die unter falschem Namen starten, werden grundsätzlich von BMS-Veranstaltungen auf Lebenszeit ausgeschlossen. Zudem behält sich der Veranstalter BMS in diesem Fall die Erhebung einer Geldstrafe in Höhe von 500,00 Euro sowie weitere rechtliche Schritte vor. Die Geldstrafe wird dem Charity-Partner des Alsterlaufes zugeführt.

Ist eine Wettkampfteilnahme mit Kopfhörer, MP3-Player o.ä. erlaubt?

Die Regeln sind im Grunde genommen eindeutig: Herzfrequenz-Messer sind erlaubt – Musikgeräte, Smartphones etc. sind nach geltenden Wettkampfregeln verboten.

Die Regel 144 der Internationalen Wettkampf-Regeln (IWR) besagt in Auszügen:

„Unterstützung: Im Sinne dieser Regel sind die folgenden Umstände als Unterstützung anzusehen und somit nicht erlaubt:

b) der Besitz oder das Benutzen von Video- oder Kassettenrekordern, Radios, CD-Playern, Funkgeräten, Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten im Wettkampfbereich…”

Nationale Bestimmungen des DLV und SLV besagen:

“Sind solche Technologien oder Geräte für Behinderte notwendig, um den Sport ausüben zu können, kann ihnen eine Teilnahme an nationalen Wettkämpfen außer Wertung erlaubt werden. Im Sinne dieser Regel sind die folgenden Umstände nicht als Unterstützung anzusehen und sind somit erlaubt:

g) Geräte, die der Wettkämpfer während des Laufes mitführt und die zur Messung der Herzfrequenz, der Geschwindigkeit oder zum Schrittzählen geeignet sind, sofern diese nicht zur Kommunikation mit einer anderen Person genutzt werden können.”

Die IAU (International Association of Ultrarunners) verbietet ebenfalls das Tragen von Musikgeräten im Wettkampf und auch bei Triathlon-Veranstaltungen sind diese Geräte in der Regel verboten – auch hier führt die Nutzung eines Kopfhörers meist zur Disqualifikation.

Nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen können wir die Verwendung von Kopfhörern nicht gestatten. Durch die Abschirmung vor Außengeräuschen und der damit verbundenen Beeinträchtigung der Umweltwahrnehmung können zu leicht Autos, Radfahrer, Hunde, Sanitäter sowie wichtige Anweisungen des Personals überhört werden.

Nichtantritt / Teilnahmeverzicht

Bei Nichtantritt oder Teilnahmeverzicht -aus welchen Gründen auch immer- erfolgt keine Erstattung der Organisationsgebühr. Es gelten die mit der Anmeldung akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Bestellte Funktionsshirts werden bei Nichtantritt / Teilnahmeverzicht nicht zugesandt. Die Shirts können aber (auch) von einer bevollmächtigten Person gegen Vorlage der Meldebestätigung oder Kopie des Personalausweises am Veranstaltungswochenende abgeholt werden.

Startblockeinteilung

Innerhalb der jeweiligen Startblockes sind Zeitzonen markiert. Bitte stellen Sie sich in die Zeitzone, die Ihrer voraussichtlichen Zielzeit entspricht.

Zeitzone 1: < 35 Minuten
Zeitzone 2: 35 – 45 Minuten
Zeitzone 3: 45 – 50 Minuten
Zeitzone 4: 50 – 55 Minuten
Zeitzone 5: 55 – 60 Minuten
Zeitzone 6: > 60 Minuten

Streckenverlauf & Kilometerschilder

Jeder Kilometer ist deutlich mit einem großen Schild an der Straßenseite markiert.
Die 10 Kilometer-Laufstrecke um die Außenalster ist durchgehend asphaltiert und gemäß den internationalen Bestimmungen/ Regeln der World Athletics / AIMS nach der Jones-Counter-Methode von den zertifizierten Streckenvermessern Detlev Matzen (WA/AIMS) und Christopher Connor (DLV) exakt vermessen worden.
Das Verlassen der offiziell vermessenen Laufstrecke führt zur Disqualifikation des Teilnehmenden.

Start & Ziel 10km Straßenlauf
Der Start befindet sich -ebenso wie der Zieleinlauf- auf dem Ballindamm (häuserseitig).

Start & Ziel 5km Straßenlauf und 1,4km Schülerlauf
Der Start befindet sich auf dem Jungfernstieg (Nr. 12). Der Zieleinlauf befindet sich auf dem Ballindamm (wasserseitig).

BMS / 22.07.2023

World Athletics/AIMS – Internationales Vermessungsprotokoll / Zertifikat

Der 10km Straßenlauf ist nach den internationalen Bestimmungen/ Regeln der World Athletics und AIMS nach der Jones-Counter-Methode offiziell vermessen worden. Die gelaufenen Zeiten werden somit vom Internationalen Leichtathletik-Verband (WA) und den jeweiligen nationalen Leichtathletik-Verbänden (DLV etc.) anerkannt und sind bestenlistentauglich.

Das internationale Vermessungszertifikat (International Measurement Certificate, GER2023-281) vom 16. August 2023 der World Athletics/AIMS ist gültig bis 31. Dezember 2027.
Das WA/AIMS-Vermessungsprotokoll über die am 23. April 2023 durchgeführte Vermessung wurde am 17. August 2023 auch für den Bereich des DLV registriert und genehmigt und beim Deutschen Leichtathletik-Verband e.V. (DLV) und Hamburger Leichtathletik-Verband e.V. (HLV) hinterlegt.

International_WA_AIMS_Measurement_Certificate_GER2023-281_Alsterlauf_Hamburg

DLV_WA_Zertifikat_Hamburg_Alsterlauf_10 km_(2023_08_17)

BMS / 18.08.2023

Was ist eine Bruttozeit?

Dies ist die Zeitspanne zwischen dem Startschuss und der Überquerung der Ziellinie durch den Wettkämpfer. Die Bruttozeit wird auch als sog. Guntime beschrieben. Nach den internationalen Regeln der WA (World Athletics) ist bei Läufen auf der Straße als offizielle Zeit des Wettkämpfers die Bruttozeit zu ermitteln. Bis einschließlich 2004 war auch in Deutschland die Bruttozeit die offizielle Zeit. Seit 2005 gilt in Deutschland die Nettozeit als bestenlistenfähige Zeit, wenn diese ermittelt wurde. International wird unverändert die Bruttozeit als offizielle Zeit anerkannt.

Was ist eine Nettozeit?

Die Nettozeit ist die Zeitspanne zwischen Überquerung der Startlinie und Überquerung der Ziellinie durch den Wettkämpfer.

Beim Alsterlauf  wird dem Wettkämpfer neben der Bruttozeit auch die Nettozeit- und die Nettozeit-Platzierung bekannt gegeben. Ab 2005 gilt in Deutschland die Nettozeit als offizielle Zeit für die Bestenlisten, wenn diese ermittelt wurde. International wird unverändert die Bruttozeit als offizielle Zeit anerkannt.

Hinweis / Beschluss durch den Bundesausschuss Wettkampforganisation des DLV vom 17. Juni 2005:

Bei allen Straßenlaufveranstaltungen werden die Leistungen in den Ergebnislisten als Brutto- und Nettozeiten registriert. Während sich die Platzierungen für die Einzelwertung ausschließlich nach dem Einlauf (Bruttozeit) richten, ist die Nettozeit für die Aufnahme in die Bestenlisten und für die Ermittlung der Mannschaftswertung maßgebend.

Nettozeit? Bruttozeit? – Was ist neu?

Alte DLV-Regelung bis einschließlich 2004 (als PDF-Datei)

Neue DLV-Regelung ab 2005 (als PDF-Datei)

Für alle Siegerehrungen wird gem. der DLV-Regel die Bruttozeit berücksichtigt. Die Platzierung ist nach der Reihenfolge des Zieleinlaufs und damit nach der Bruttozeit vorzunehmen. Beim Alsterlauf wird neben der Bruttozeit (maßgebend für die Platzierung) auch die Nettozeit mit der entsprechenden Nettozeit-Platzierung bekannt gegeben. Für die Teamergebnisse des Alsterlaufs werden die Nettozeiten addiert.

Hinweis / Beschluss durch den Bundesausschuss Wettkampforganisation des DLV vom 17. Juni 2005:

Bei allen Straßenlaufveranstaltungen werden die Leistungen in den Ergebnislisten als Brutto- und Nettozeiten registriert. Während sich die Platzierungen für die Einzelwertung ausschließlich nach dem Einlauf (Bruttozeit) richten, ist die Nettozeit für die Aufnahme in die Bestenlisten und für die Ermittlung der Mannschaftswertung maßgebend.

Darf ich mit einem sog. Babyjogger am BARMER Alsterlauf teilnehmen?

Nein. Die Teilnahme ist beim BARMER Alsterlauf ausdrücklich untersagt und führt zur Disqualifikation.

Bitte lesen Sie hierzu die offizielle Stellungnahme des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (www.leichtathletik.de).

DLV Straßenlaufveranstaltungen hier: Zulassung von Teilnehmern mit “Babyjogger”

Die Straßenlaufsaison beginnt bald wieder, und ich möchte erneut darauf hinweisen, dass alle Veranstalter und Ausrichter von Straßenlaufveranstaltungen darauf zu achten haben, dass Teilnehmer mit “Babyjogger” nicht zu den Wettbewerben zugelassen werden dürfen. Entsprechende Anfragen sind im Vorfeld abschlägig zu bescheiden.

Die Kampfrichter und Ordnungskräfte haben darauf zu achten, dass keine Babyjogger während eines Wettbewerbs mitgeführt werden. Soweit dies möglich ist, haben sie entsprechende Läufer/-innen an der Fortsetzung des Laufes zu hindern.

Die internationalen Wettkampfbestimmungen (IWB) lassen insoweit keine Ausnahme zu.

Auch widerspricht das Mitführen von Babyjoggern dem freien Laufen, wie es die Wettkampfbestimmungen vorsehen. Insbesondere aber auch die Gefährdung der anderen Teilnehmenden, die von dem Mitführen von Babyjoggern ausgeht, zwingt zu einem entsprechenden Verbot.

Dieser Hinweis ist kein Alleingang des DLV. So hat sich bereits im letzten Jahr die Internationale Regelkommission, der die nationalen Verbände von Deutschland, Luxemburg, Österreich, Schweiz und Tschechien angehören, auf dieses Verbot einvernehmlich verständigt.

Volker Wollschläger, Vorsitzender des BA Wettkampforganisation

Babyjogger: Volkslauf JA, Straßenlauf NEIN

Um Irritationen zu vermeiden, stellen wir folgendes klar: Das Mitführen von Babyjoggern bei Straßenlaufveranstaltungen ist nach wie vor untersagt (ausführliche Begründung siehe LA, Nr. 10, 5.3.02).

Hingegen ist das Mitführen von Babyjoggern bei reinen Volkslaufveranstaltungen (Genehmigungsverfahren dieser Veranstaltungen erfolgt durch die jeweiligen Landes-Volkslaufwarte) weiterhin möglich und erlaubt. Zu beachten ist dabei die Empfehlung der Landes-LV-Volkslaufwarte, wonach Kinder, die in den Babyjoggern transportiert werden, keine Startnummer erhalten und nicht als Teilnehmer des Volkslaufes gelten. Bei kombinierten Laufveranstaltungen (Volkslauf und Straßenlauf, die gleichzeitig auf derselben Strecke durchgeführt werden) gelten die Regelungen für den Straßenlauf.

D. Massin, Vizepräsident Wettkampf-, Breiten- und Freizeitsport V. Wollschläger, Vorsitzender des BA Wettkampforganisation

BMS / 14.09.2010

Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?

Die vorläufigen Zeiten werden noch am Veranstaltungstag ab ca. 15:00 Uhr auf der Veranstalter-Website www.alsterlauf-hamburg.de veröffentlicht.

Fehler / Korrekturen / Änderungen melden Sie bitte innerhalb der Einspruchsfrist (unverzüglich) per E-Mail ausschließlich an info@alsterlauf-hamburg.de

Die Einspruchsfrist endet am Mittwoch, 6. September 2023 – 24:00 Uhr.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist sind keine Änderungen mehr möglich.

Die offiziellen Endergebnisse inkl. Urkundendownload finden Sie online in den Ergebnislisten

BMS / 24.08.2022

Ergebnisse und Urkunden Vorjahre

Alle Finisher ab 2008 haben noch die Möglichkeit, sich eine Urkunde im .pdf-Format herunterzuladen. Urkunden der Veranstaltungen vor 2008 können leider nicht mehr versandt werden und stehen nicht mehr als Download zur Verfügung.

Streckensperrungen / Verkehrsbehinderungen (Polizei Hamburg / HVV)

Informationen der Polizei Hamburg zur aktuellen Verkehrslage erhalten Sie unter www.verkehrsinfo.hamburg.de

Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei besonderen Großveranstaltungen über das Bürgertelefon der Polizei unter der Rufnummer 040 / 428 65 65 65.

E-Mail-Adresse polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de (Achtung: Die E-Mail-Nachricht wird nur während der normalen Bürostunden gelesen)

Den Servicedienst des HVV für Fragen rund um den öffentlichen Nahverkehr erreichen Sie unter der Nummer 040 / 194 49.

Der 35. BARMER Alsterlauf Hamburg wird am Sonntag, 1. September 2024 um 9:00 Uhr im Ballindamm gestartet und ist gegen ca. 12:00 Uhr vorbei.

Sperrungen der Start-/Zielbereiche Ballindamm: 4:00-13:00 Uhr

Beim BARMER Alsterlauf Hamburg werden die unmittelbar um die Außenalster herumführenden Straßen ausschließlich, für den Durchlauf unserer über 3.000 Teilnehmer*innen gesperrt. Dies erfolgt ab 07.30 Uhr vor dem Startschuss, der um 09:00 Uhr auf dem Ballindamm fällt und ist spätestens, kurz nach Durchlauf des letzten Läufers, gegen 11.30 Uhr aufgehoben.
Folgende Straßen sind am Sonntag betroffen:
Ballindamm 04.00 – 13.00 Uhr
Wallringtunnel 07.00 – 11.30 Uhr
An der Alster 07.30 – 11.30 Uhr
Schwanenwik bis Karlstraße 07.30 – 11.30 Uhr
Bellevue / Krugkoppelbrücke 07.30 – 11.30 Uhr
Harvestehuder Weg bis Alte Rabenstraße 07.30 – 11.30 Uhr
Alsterufer zwischen Alte Rabenstraße und Fontenay 07.30 – 11.30 Uhr
Alsterterrasse / Alsterufer 7.30 Uhr – 11.30 Uhr

Weitere Vollsperrung:

Kennedybrücke und Lombardsbrücke: 8:00 – ca. 12:00 Uhr

Entlang der Laufstrecke werden zahlreiche Straße gesperrt:

Start 9:00 Uhr: Ballindamm / Höhe Alstertor – Lombardsbrücke  – DB-Unterführung Ost Neuer Jungfernstieg – Kennedybrücke – An der Alster – Schwanenwik – Eduard-Rhein-Ufer – Schöne Aussicht – Fährhausstr. – Herbert-Weichmann-Str. (Langenzugbrücke) – Bellevue – Fernsicht – Krugkoppelbrücke – Harvestehuder Weg – Fontenay – Mittelweg – Neue Rabenstr. – Alsterterrasse – Alsterufer – Kennedybrücke (kleiner Wendepunkt) – DB-Unterführung Ost Neuer Jungfernstieg – Lombardsbrücke – Ziel: Ballindamm / Höhe Alstertor

Besucher des Alsterlaufes werden gebeten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.

Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

BMS / 13.09.2023

Wie wird das Wetter in Hamburg?

Das Wetter in Hamburg mit exakter 4-Tage-Vorhersage finden Sie HIER:

http://wetterstationen.meteomedia.de/messnetz/forecast/101450.html

Warum habe ich keine Teilnahme-Bestätigung erhalten?

Alle Online-Anmeldenden erhalten unmittelbar nach Absenden der Anmeldung eine automatisierte E-Mail-Benachrichtigung.

1) Vereinzelt müssen wir leider feststellen, dass unsere BMS-Bestätigungsmail nicht zustellbar ist, da vom Anmeldenden eine ungültige E-Mail-Adresse angegeben wurde. Bitte geben Sie daher unbedingt nur eine gültige E-Mail-Adresse an und achten Sie auf eine korrekte Schreibweise.

2) Häufig bekommen wir die folgende Nachricht: “Benutzer hat das Speichervolumen überschritten.” Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr persönliches Postfach nicht überfüllt ist. Insbesondere bei Anmeldungen mit einer ” @web.de ” – Adresse ist das Speichervolumen häufig überschritten, sodass unsere BMS-Bestätigungsmail nicht zustellbar ist und Sie nicht erreicht.

3) Sollten Sie von uns unmittelbar nach Ihrer Anmeldung keine BMS-Bestätigungsmail erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail unter info@alsterlauf-hamburg.de in Verbindung.

Gibt es eine Wertung für Walker?

Es gibt beim BARMER Alsterlauf Hamburg KEINE Klassifizierung / Wertung für Walker / Walkerinnen, da es sich um einen offiziellen DLV-STRASSENLAUF (ab 01.01.2016: Stadionferne Veranstaltung) handelt. Die Teilnahme für Nordic-Walker / Stick-Walking ist grundsätzlich verboten.

Termine: Wann findet der nächste BARMER Alsterlauf Hamburg statt?

Der 35. BARMER Alsterlauf Hamburg findet voraussichtlich am Sonntag, 1. September 2024 statt und ist der 1. Wertungslauf für den 25. Hamburger Laufcup.

(Vorbehaltlich aller behördlichen Genehmigungen).
BMS / 04.09.2023

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